ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN

Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ("Vereinbarung") werden vereinbart zwischen Park Place TechnologiesLLC, im Namen von sich selbst und seinen verbundenen Unternehmen ("PPT"), und dem Unterzeichner, im Namen von sich selbst und seinen verbundenen Unternehmen ("Kunde"). "Partei" bedeutet PPT oder Kunde. "Parteien" bedeutet PPT und Kunde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Dienstleistungen ("Dienstleistungen") durch PPT an den Kunden. Allen Verkäufen von spezifischen Dienstleistungen geht eine Leistungsbeschreibung ("SOW") voraus, die dem Kunden von PPT zur Verfügung gestellt wird. Ein unterzeichnetes Statement of Work ("SOW") oder eine Bestellung des Kunden, die sich auf das SOW bezieht, geht allen Verkäufen von spezifischen Dienstleistungen voraus.

0. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung (die "Laufzeit") beginnt am Tag der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und endet (a) sechzig (60) Tage nach der schriftlichen Kündigung durch eine Partei an die andere oder (b) mit dem Ablauf und der Erfüllung aller zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Verpflichtungen im Rahmen der SOW(s), je nachdem, was später eintritt.

1. Änderungen der SOW-Leistung.

a. Eine Leistungsbeschreibung kann durch einen Änderungsauftrag geändert werden, der bei Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft tritt.

b. [Gilt nur für Hardware-Wartungsdienste] Der Kunde kann einzelne Dienste oder Abgedeckte Ausrüstungen (wie unten definiert) aus einem bestehenden SOW entfernen, indem er PPT sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich darüber informiert. Gutschriften, die aus der Entfernung von Services oder Abgedeckter Ausrüstung resultieren, werden ab dem Datum der tatsächlichen Entfernung anteilig auf der Grundlage eines 30-Tage-Monats berechnet.

2. Honorare. Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, werden alle Gebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Gebühren ist PPT berechtigt, (i) alle fälligen Beträge, einschließlich etwaiger nachträglicher Ratenzahlungen, fällig zu stellen und deren vollständige Zahlung zu verlangen und/oder (ii) die Dienstleistungen auszusetzen oder zu beenden. In den angegebenen Preisen sind keine Steuern oder Abgaben enthalten. Der Kunde ist für alle anwendbaren Steuern oder Abgaben (z. B. Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, GST) verantwortlich, die von einer staatlichen Behörde im Zusammenhang mit dem Kauf der Dienste erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich auf dem Einkommen von PPT basieren. Wenn der Kunde steuerbefreit ist, muss er eine gültige Bescheinigung über die Steuerbefreiung vorlegen.

3. Einhaltung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Der Kunde ist weder auf einer Liste der US-Regierung von Personen oder Körperschaften aufgeführt, mit denen US-Personen keine Geschäfte tätigen dürfen, noch steht er im Eigentum oder unter der Kontrolle von oder handelt im Namen von solchen Personen oder Körperschaften. Der Kunde wird nicht auf die Dienste zugreifen oder sie in einer Weise nutzen, die eine Partei dazu veranlassen würde, ein US-amerikanisches oder internationales Embargo, Exportkontrollgesetz oder Verbot zu verletzen. Der Kunde hat im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder einer SOW keine illegalen oder unzulässigen Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände von anderen Personen erhalten oder angeboten bekommen. Wenn der Kunde von einem Verstoß gegen die oben genannten Beschränkungen erfährt, wird er angemessene Anstrengungen unternehmen, um PPT umgehend zu informieren. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Eigentums-, Lizenz- oder sonstigen Rechte verfügt, die PPT benötigt, um die Leistungen im Rahmen aller SOWs zu erbringen, ohne Rechte Dritter zu verletzen. PPT setzt sich für die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte weltweit ein; der Kunde erkennt an, dass er die von PPT bezogenen Produkte, Dienstleistungen und Technologien nicht zur Verletzung von Menschenrechten einsetzen wird und nicht zulassen wird, dass diese Produkte, Dienstleistungen und Technologien zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden.

4. Eingeschränkte Garantie und Haftungsbeschränkung.

a. PPT gewährleistet, dass die Dienstleistungen von beaufsichtigten und qualifizierten Mitarbeitern erbracht werden und dass sie in guter und fachgerechter Weise und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften erbracht werden. DIE GARANTIEN IN DIESEM ABSCHNITT SIND DIE EINZIGEN GARANTIEN VON PPT UND ES GIBT KEINE ANDEREN GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

b. DIE GESAMTHAFTUNG VON PPT FÜR ANSPRÜCHE JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG IST AUF NACHGEWIESENE DIREKTE SCHÄDEN BESCHRÄNKT, DIE AUSSCHLIESSLICH DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, VORSÄTZLICHES VERHALTEN, VERLETZUNG DER GARANTIE ODER VERTRAGSBRUCH VON PPT VERURSACHT WURDEN. DER AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF DES KUNDEN FÜR SOLCHE ANSPRÜCHE ÜBERSTEIGT NICHT DIE GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IM RAHMEN DER GELTENDEN SOW IN DEM DEM ANSPRUCHSDATUM VORAUSGEHENDEN ZEITRAUM VON EINEM (1) JAHR TATSÄCHLICH GEZAHLT HAT (ODER, WENN ES SICH UM EINEN "SERVICE FIRST" ZEIT- UND MATERIALABRUF HANDELT, DIE GEBÜHREN FÜR EINEN SOLCHEN SERVICE FIRST CALL). PPT HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENEN GEWINN, EINKOMMENSVERLUSTE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, BESONDERE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT BEISPIELCHARAKTER, AUSSERVERTRAGLICHE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN.

c. Der Kunde kann PPT nicht später als ein (1) Jahr nach Entstehen des Anspruchs auf der Grundlage dieses Vertrags verklagen.

5. Standards für PPT-Hardware-Wartungsdienste [gilt nur für Hardware-Wartungsdienste].

a. Normen. Um für den Service von PPT in Frage zu kommen, muss die Ausrüstung des Kunden in einer Leistungsbeschreibung ("Abgedeckte Ausrüstung") aufgeführt sein. Alle abgedeckten Geräte müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden und die Mindestanforderungen und Spezifikationen des Herstellers für die Gerätekonfiguration erfüllen. Alle Kosten, die mit der Behebung von Mängeln in Bezug auf die vorgenannten Anforderungen verbunden sind, liegen in der Verantwortung des Kunden. PPT wird die Abgedeckte Ausrüstung in gutem Betriebszustand halten. Die Leistungen umfassen Arbeit und den Ersatz aller Teile, die
die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abgedeckten Ausrüstung erforderlich sind. Defekte Teile verbleiben im Eigentum des Kunden und in seinem Besitz. Der Kunde wird PPT unverzüglich über den Ausfall der Abgedeckten Ausrüstung informieren und den Mitarbeitern von PPT einen angemessenen Zugang zur Abgedeckten Ausrüstung und eine angemessene Zeit für die Erbringung der Dienstleistungen gewähren. Der Kunde wird genaue und aktuelle Protokolle und Aufzeichnungen über den Betrieb der Abgedeckten Ausrüstung führen. Dienstleistungen, die außerhalb des in einem SOW festgelegten Leistungsumfangs erbracht werden, werden zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen und Bedingungen von PPT pro Anruf in Rechnung gestellt.
in Kraft. Wartungsanforderungen, die vor Beginn der Dienstleistungen bestehen, sind von den Dienstleistungen ausgeschlossen, es sei denn, in der Leistungsbeschreibung ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen. Alle Services sind abhängig von der Verfügbarkeit der Hardware zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen.

b. ParkViewTM. Soweit zutreffend, unterliegt das Recht und die Lizenz des Kunden zur Nutzung von ParkView™ (einschließlich der Suite lizenzierter BMC-Produkte, die hier als "ParkView Produkte" bezeichnet werden) den folgenden Bedingungen: ParkView Die Produkte sind durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten von Amerika und die anwendbaren internationalen Urheberrechtsverträge geschützt; der Kunde darf keinen Anspruch auf die ParkView Produkte (oder Änderungen daran) erheben oder geltend machen und keine Urheberrechts- oder Eigentumsvermerke von Kopien der ParkView Produkte entfernen oder verändern; der Kunde darf keine
Der Kunde darf die ParkView Produkte nicht kopieren, dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder versuchen, den Quellcode der Produkte aus dem Objektcode abzuleiten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig; der Kunde darf die ParkView Produkte nicht an Dritte verkaufen, vermieten, verleasen, lizenzieren, unterlizenzieren, modifizieren, auf Zeit weitergeben, auslagern oder übertragen; Der Kunde wird angemessene Sorgfalt walten lassen und Schutzmaßnahmen ergreifen, um die unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung des ParkView Produkts zu verhindern; und der Kunde darf das ParkView Produkt nicht exportieren oder reexportieren, ohne sowohl die schriftliche Zustimmung von PPT und/oder seinem Lizenzgeber (soweit zutreffend) als auch die entsprechende(n) Lizenz(en) der US-amerikanischen und/oder ausländischen Regierung zu besitzen.

c. First-Time Fix GuaranteeTM. PPT schreibt einen Monat der Wartungsgebühren und ParkView Überwachung für das betroffene Gerät gut, wenn eine Rückreise erforderlich ist, um das gleiche Problem am gleichen Gerät innerhalb von fünf (5) Tagen zu beheben. Das Gerät muss von ParkView unterstützt werden und einen aktiven Wartungsvertrag haben, um sich zu qualifizieren. Gutschriften für ParkView Server-Clients umfassen sowohl das Äquivalent einer einmonatigen Wartungsgebühr als auch das Äquivalent einer einmonatigen ParkView Abonnementgebühr. Die Gutschrift wird nur auf das entsprechende Gerät angewendet. Für Kunden mit Verträgen, die innerhalb von sechzig (60) Tagen erneuert werden müssen, werden Gutschriften erst nach Unterzeichnung des Verlängerungsangebots ausgestellt. Alle Bandspeicherprodukte, Dell EMC Avamar, Dell EMC Centera, SuperMicro Server (White Box), Dell EMC RecoverPoint, Dell EMC Vblock und HPE Proliant DL980G7 sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

d. Dienst zuerst. PPT ist dem Kundenservice verpflichtet. Wenn der Kunde in den abgedeckten Gebieten Wartungsdienste für Geräte anfordert, die nicht durch eine SOW abgedeckt sind oder außerhalb des in einer SOW angegebenen Leistungsumfangs liegen, wird PPT im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechende Wartungsdienste anbieten. In den meisten Fällen erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag und kann Geräte zu den abgedeckten Geräten hinzufügen. Werden diese zusätzlichen Dienstleistungen nicht zu den Abgedeckten Ausrüstungen hinzugefügt, werden sie von PPT auf Zeit- und Materialbasis erbracht (was auch Reisen beinhalten kann). Alle Dienstleistungen von Service First auf Zeit- und Materialbasis unterliegen dem Erhalt einer Bestellung des Kunden oder einer Kreditkartenautorisierung und den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Garantie- und Haftungsbeschränkungen.

e. Ausschlüsse. Die folgenden Punkte sind nicht in den von PPT erbrachten Leistungen enthalten: Installation, Deinstallation, Neuinstallation oder Umzug der Abgedeckten Ausrüstung; Hinzufügen, Ändern, Entfernen von Funktionen oder Optionen oder Vornahme von Funktionsänderungen an der Abgedeckten Ausrüstung; Bereitstellung von Verbrauchs- oder Betriebsmaterialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Druckköpfe, Shuttle-Baugruppen, Kabel, Batterien (mit Ausnahme von Hauptplatine, Systemplatine und Cache-Batterien, die im Lieferumfang enthalten sind), Medien, Toner oder Tintenpatronen; Reparatur von Geräteschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die durch Unfall, Transport, Vernachlässigung oder Missbrauch, Blitzschlag, Ausfall oder Fluktuation der Stromversorgung, Klimaanlage oder Feuchtigkeitsregulierung, Wasser, andere Umwelteinflüsse, Ausfall von Telefongeräten oder Kommunikationsleitungen, Ausfall ausländischer Verbindungsgeräte oder durch Wartungsdienste oder Modifikationen, Änderungen oder Hinzufügungen von nicht von PPT gelieferten Gegenständen an den abgedeckten Geräten verursacht werden; Wartungs- oder Reparaturarbeiten, die aufgrund von Missbrauch oder Vernachlässigung oder anderen Verlusten oder Schäden, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden, erforderlich sind; Wiederaufbereitung oder werkseitige Überholung von Geräten, wenn normale Reparaturen und der Austausch von Teilen nicht ausreichen, um die Geräte in einem zufriedenstellenden Betriebszustand zu halten, wie von PPT festgestellt; Software- oder Firmware-Service (einschließlich Upgrades und Patches) oder Reparaturen von Gerätefehlern, die durch ungeeignete Software- oder Firmware-Programmierung, Systemsoftware oder Anwendungssoftware-Support verursacht wurden; Systementwicklungsdienste, Programmierung und Betriebsverfahren; und Wartungs- oder andere Dienstleistungen an anderen Geräten als den abgedeckten Geräten. Ausgeschlossene Dienstleistungen können von PPT im Rahmen eines separaten Dienstleistungsvertrags oder, nach eigenem Ermessen von PPT, auf Zeit- und Materialbasis erbracht werden (was Reisen einschließen kann).

6. Versicherung. PPT hat folgende Versicherungen abgeschlossen und wird diese während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten

6. Versicherung. PPT ist während der Laufzeit dieses Vertrages bei anerkannten Versicherern gegen solche Schäden und Risiken versichert, wie sie im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen und der Geschäftstätigkeit des Unternehmens üblich sind, und wird dies auch weiterhin tun. Auf Anfrage wird PPT dem Kunden eine Versicherungsbescheinigung aushändigen, die dies belegt.

7. Schutz der Daten.

a. Wenn die Vertragsparteien aufgrund der Art der im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen (wie in der beigefügten Ausrüstungsliste aufgeführt) einen Datenverarbeitungsvertrag abschließen, hat dieser Vertrag im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und dem Datenverarbeitungsvertrag Vorrang.

b. Im Übrigen wird PPT im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste nicht auf personenbezogene Daten - d.h. Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen - zugreifen oder diese anderweitig verarbeiten, mit Ausnahme der Namen und Kontaktdaten von Personen, die beim Kunden oder bei dessen Kunden beschäftigt oder anderweitig beauftragt sind (z.B. Kontaktpersonen und Vertreter vor Ort), soweit dies für die Erbringung der Dienste unbedingt erforderlich ist.

c. Dabei handelt PPT als Datenverarbeiter im Auftrag des Kunden und/oder der Kunden des Kunden und verpflichtet sich hiermit, alle Verpflichtungen einzuhalten, die für PPT gemäß sämtlichen Datenschutzgesetzen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 - der Allgemeinen Datenschutzverordnung - in Bezug auf den Schutz und die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten gelten, die auf die Erbringung der Dienste anwendbar sein können.

8. Vertraulichkeit. Erhält eine Vertragspartei von der anderen Vertragspartei schriftliche Informationen, die als "vertraulich" oder "geschützt" oder mit einer ähnlichen Kennzeichnung versehen sind, oder erhält eine Vertragspartei Informationen, von denen sie weiß oder wissen sollte, dass sie vertraulich oder geschützt sind, so verpflichtet sich die empfangende Vertragspartei, diese Informationen nur für die Erfüllung dieser Vereinbarung, einer Leistungsbeschreibung oder der Dienstleistungen zu verwenden. Darüber hinaus verpflichtet sich die empfangende Vertragspartei, diese Informationen genauso zu behandeln wie ihre eigenen vertraulichen Informationen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Vertraulichkeit dieser Informationen zu schützen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung von Informationen gilt nicht für solche Informationen, die in öffentlich zugänglichen Quellen offengelegt wurden oder sich im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Vertragspartei befinden, ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht. Für den Fall, dass die empfangende Vertragspartei die vertraulichen Informationen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder von Rechts wegen offenlegen muss, erklärt sich die empfangende Vertragspartei hiermit bereit, die offenlegende Vertragspartei vor der geforderten Offenlegung zu unterrichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Absatzes gelten während der Laufzeit dieses Abkommens für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dessen Beendigung oder Ablauf. Die Vertragsparteien werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Anfrage zurückgeben oder vernichten.

9. Allgemeines.

a. Änderung. Dieses Abkommen darf nur in schriftlicher Form geändert, modifiziert oder ergänzt werden, die von beiden Parteien unterzeichnet ist, und jede solche Änderung, Modifikation oder Ergänzung muss ausdrücklich auf dieses Abkommen Bezug nehmen.

b. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung enthält zusammen mit dem SOW die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Leistungsbeschreibung und dieser Vereinbarung hat die Leistungsbeschreibung Vorrang. Der Klarheit halber vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass diese Vereinbarung und die SOW alle gegenteiligen Bedingungen in einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder einem anderen Instrument, einer Vereinbarung oder einem Dokument ersetzen und ungültig machen, es sei denn, eine solche Bestellung, Bestätigung, ein solches Instrument, eine solche Vereinbarung oder ein solches Dokument wurde nach dem Datum des Inkrafttretens abgeschlossen, von beiden Parteien unterzeichnet und nimmt ausdrücklich auf diese Vereinbarung Bezug.

c. Beendigung wegen Vertragsverletzung. Jede Vertragspartei kann eine SOW durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und/oder der geltenden SOW wesentlich verletzt hat.

d. Keine stillschweigenden Verzichte. Das Versäumnis einer Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung von der anderen Partei zu verlangen, berührt weder das Recht dieser Partei, die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, noch kann das Versäumnis einer Partei, Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu ergreifen, als Verzicht auf die Bestimmung selbst gewertet werden.

e. Geltendes Recht und Beilegung von Streitigkeiten. Im Falle von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, vereinbaren die Parteien, sich zunächst zu beraten und miteinander zu verhandeln und in Anerkennung ihrer gegenseitigen Interessen zu versuchen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Gelingt es ihnen nicht, innerhalb von 60 Tagen eine Einigung zu erzielen, so werden ungelöste Streitigkeiten oder Ansprüche nach Mitteilung einer der Parteien an die andere(n) endgültig durch ein Schiedsverfahren beigelegt (i) wenn in den USA, in Cleveland, Ohio, gemäß den Commercial Arbitration Rules der American Arbitration Association und unter Anwendung der Gesetze des Staates Ohio, und (ii) wenn außerhalb der USA, am nächstgelegenen Hauptgeschäftssitz von PPT, gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer und unter Anwendung des Handelsrechts der Gerichtsbarkeit der vertragsschließenden PPT-Einheit, in jedem Fall durch einen gemäß den geltenden Regeln ernannten Schiedsrichter. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Das Urteil über den Schiedsspruch des Schiedsrichters ist bindend und kann vor jedem zuständigen Gericht gefällt werden.

f. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einer SOW, wenn diese Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Pandemien, Epidemien oder andere weit verbreitete gesundheitliche Beeinträchtigungen, behördliche Anweisungen oder Anordnungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise- und Verbringungsbeschränkungen oder Grenzschließungen, terroristische Handlungen, von Menschen verursachte oder natürliche Katastrophen, Materialmangel, Streiks, Transportverzögerungen oder höhere Gewalt. Die Frist für die Erfüllung solcher Verpflichtungen wird um den Zeitraum verlängert, der durch diese Ursache verloren gegangen ist, wobei PPT sich verpflichtet, die Arbeit wieder aufzunehmen, sobald es sicher ist und PPT vernünftigerweise in der Lage ist, dies zu tun.

g. Trennbarkeit; Überschriften. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die von einem zuständigen Gericht für verboten oder nicht durchsetzbar befunden wird, ist nur im Umfang dieses Verbots oder der Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam und wird abgetrennt, ohne die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig zu machen oder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung anderweitig zu beeinträchtigen. Die hierin verwendeten Überschriften dienen lediglich der Bequemlichkeit der Vertragsparteien und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.

h. Benachrichtigung. Mitteilungen an PPT erfolgen schriftlich an folgende Adresse Park Place Technologies5910 Landerbrook Drive, Mayfield Heights, OH 44124-6500, USA, zu Händen: Office of General Counsel. Mitteilungen an den Kunden erfolgen schriftlich an die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene Adresse oder an die letzte bekannte Adresse des Kunden. Eine Mitteilung gilt als zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem sie dem oben genannten Empfänger zugestellt oder zur Zustellung vorgelegt wird.

10. Abwerbeverbot. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Laufzeit und für ein (1) Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung keine Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter von PPT, die den Kunden während der Laufzeit direkt betreuen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PPT einstellen oder zur Einstellung auffordern wird, mit Ausnahme der Aufforderung oder Einstellung durch allgemeine Stellenanzeigen oder -ausschreibungen.

11. Ausfertigungen. Diese Vereinbarung kann in einer oder mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Duplikat des Originals gilt und für die Vertragsparteien verbindlich ist, auch wenn die Parteien das Original oder dieselbe Ausfertigung nicht unterzeichnet haben. Gegenseiten dieser Vereinbarung, die manuell unterzeichnet und per PDF-Übertragung, durch eine eindeutig gekennzeichnete computergenerierte Unterschrift oder durch andere elektronische Methoden zugestellt werden, gelten als unterzeichnete Originalausfertigungen dieser Vereinbarung und binden die Parteien, die auf diese Weise unterzeichnen und zustellen, und sind der Zustellung eines Originals gleichgestellt.